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Bei einer frühen Feststellung einer Krebserkrankung bestehen sehr gute Heilungschancen, weshalb in Ihrem eigenen Interesse eine regelmäßige Krebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden sollte. Im Folgenden Leistungen haben die Gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung festgelegt ...
Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen
Ab dem 20. Lebensjahr Erhebung der Vorgeschichte, Spiegeleinstellung des Muttermundes, Abstrich vom Muttermund - 'Pap-Test', Gynäkologische Tastuntersuchung, Beratung und weitere Abklärung
Ab dem 30. Lebensjahr Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
Ab dem 45. Lebensjahr Untersuchung des Enddarmes
Ab dem 50. Lebensjahr Test auf Blut im Stuhl – bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre.
Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich im Rahmen der Eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge zusätzliche Untersuchungen an! |